Förderungen

Erdwärme
Die Errichtung einer Erdwärme-Heizungsanlage wird von der Gemeinde mit € 750,00 gefördert.

Geburt eines Kindes
Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten Eltern von der Gemeinde einen Gutschein von € 100,00.

Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen
Ein Geschenkskorb oder Gutscheine im Wert von € 50,00 erhalten Geburtstagsjubilare (80, 85, 90, 95, 100, 105, 110 Jahre) und Jubelpaare (50, 60, 65, 67,50, 70 Ehejahre).

Hauszufahrten (Staubfreimachung)
Einmalige Förderung für die Asphaltierung oder Pflasterung der Hauszufahrt bis zu einer maximalen Breite von 3,0 m und der kürzesten Entfernung von der Gemeindestraße bis zum nächst gelegenen Garagentor. Die Höhe der Förderung beträgt € 6,00 pro m², die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsvorlage.

Holzheizungen
Der Gemeindezuschuss für die Errichtung von modernen Holzheizungen beträgt 40% der Landesförderung, maximal € 750,00.
Landesförderung siehe Landesserver.
Vor Baubeginn ist eine Energieberatung verpflichtend. Der Einbau einer Heizanlage ist bei der Baubehörde (Gemeinde) im Anzeigeverfahren bewilligungspflichtig!

Jungschar-Gruppe
Finanzielle Unterstützung einmal im Jahr in der Höhe von € 70,00.

Lehrschar-Gruppe
Finanzielle Unterstützung einmal im Jahr in der Höhe von € 100,00.

Mobilitäts-Scheck für Studierende
Antrag und Informationsblatt siehe unten bei Formulare

Photovoltaikanlagen
Der Gemeindezuschuss für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ab 1 kWp bis maximal 5 kWp beträgt € 150,00 bis maximal € 750,00 pro Liegenschaft.
Landesförderung siehe Landesserver.

Rinder-, Schweine-Besamung
Der Gemeindezuschuss für die Schweinebesamung beträgt € 2,20, maximal € 110,00 pro Jahr.
Der Gemeindezuschuss für die Rinderbesamung beträgt € 20,00 (wird mit der Landwirtschaftskammer direkt verrechnet — Landwirte zahlen beim Tierarzt um € 20,00 pro Besamung weniger).

Schwimmkursbeitrag
Für die Teilnahme an einem Schwimmkurs werden nach Rechnungsvorlage € 20,00 gewährt.

Sonnenkollektoren
Der Gemeindezuschuss für die Errichtung von Sonnenkollektoren beträgt € 40,00 pro m², maximal € 750,00.
Landesförderung siehe Landesserver.

Widder-, Eberankauf
Der Gemeindezuschuss für den Ankauf eines Ebers oder Widders beträgt € 220,00.

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